• MSD-01

    Entgeltordnung

    Übersicht über die Unterrichtsentgelte

Entgelte

Für die Leistungen der MSD sind Entgelte nach Maßgabe der nachstehenden Entgelttabelle zu entrichten. Zahlungspflichtig ist, wer mit der Musikschule deren Leistungen für sich selbst oder zugunsten von Dritten (z. B. als gesetzliche/r Vertreter/in für Minderjährige) vereinbart. Die Entgelte gelten für die Instrumentalausbildung einschließlich Ergänzungsfach. Auch wenn kein Ergänzungsfach besucht wird, ist das volle Entgelt zu entrichten.

» Unterrichtsbedingungen und Entgelte als PDF herunterladen


Entgeltordnung Musikschule der Stadt Delmenhorst

gültig ab 1. August 2024

Musik. Früherziehung und Grundausbildung jährlich: vierteljährl. monatl.
Musikalische Früherziehung – 60 Min.
(+ 15 Min. Elternbesprechungszeit)
€ 252 € 63 € 21
Musikalisch Grundausbildung
(Betreuungszeit i. d. Grundschule) – 60 Min.
€ 252 € 63 € 21

 

Instrumentalunterricht jährlich: vierteljährl. monatl.
Gruppen (3 bis 5 Schüler/45 Min.) € 516 € 129 € 43
Gruppen (2 Schüler/45 Min.) € 660 € 165 € 55
1/2 U.-Std. allein (22,5 Min.) € 660 € 165 € 55
Einzelunterricht (30 Min.) € 840 € 210 € 70
Einzelunterricht (45 Min.) € 1056 € 264 € 88
SVA-Nebenfach (22,5 Min.) € 144 € 36 € 12
SVA-Nebenfach (30 Min.) € 192 € 48 € 16

 

Tarife für Erwachsene* jährlich: vierteljährl. monatl.
Gruppen (2 Schüler/45 Min.) € 744 € 186 € 62
1/2 U.-Std. allein (22,5 Min.) € 744 € 186 € 62
Einzelunterricht (30 Min.) € 972 € 243 € 81
Einzelunterricht (45 Min.) € 12236 € 309 € 103

 

Ergänzungsfach ohne Hauptfach jährlich: vierteljährl. monatl.
Chor, Orchester, Rhythmik, Musiklehre € 156 € 39 € 13
Ensemblemusizieren € 276 € 69 € 23

 

Instrumentenmiete jährlich: vierteljährl. monatl.
1 Jahr € 120 € 30 € 10
ab 2 Jahre € 144 € 36 € 12

 

* ausgenommen Schüler, Studenten, Auszubildende – siehe „Entgeltermäßigung und -befreiung“

 

Fälligkeit der Entgelte

Die Teilnehmerentgelte beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie sind grundsätzlich vierteljährlich zum 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni eines jeden Jahres fällig.

 

Entgeltermäßigung und -befreiung

Volljährige Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende werden nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung für die Dauer der Berechtigung von der Zahlung der Erwachsenenentgelte befreit.

In nachgewiesenen Härtefällen kann für Minderjährige eine teilweise Befreiung von den Entgelten für die Dauer eines Schuljahres im Rahmen der Haushaltsmittel der Musikschule gewährt werden. Antragsformulare sind in der Geschäftsstelle der MSD erhältlich. Die Entscheidung trifft die Leiterin/der Leiter der MSD. Die Entgelte können ferner auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft die Leiterin/der Leiter der Musikschule nach Anhörung der Instrumentallehrkraft des Schülers/der Schülerin.

 

Geschwisterermäßigung

Die MSD gewährt auf Antrag Geschwisterermäßigung i. H. v. 40,- EUR pro Kind und laufendem Schuljahr (nicht rückwirkend für vorherige Schuljahre!) ab dem zweiten Kind, das Unterricht an der MSD erhält. Die Ermäßigung der jährlichen Teilnehmerentgelte für das zweite und die weiteren Kinder wird nach dem zweiten Fälligkeitstermin der Teilnehmerentgelte gewährt. Die Geschwisterermäßigung muss in jedem Schuljahr neu beantragt werden und wird widerrufen, wenn eines der Kinder vor Beendigung des Schuljahres abgemeldet wird. Für die Ermäßigung werden nur minderjährige sowie erwachsene Geschwister berücksichtigt, soweit diese kindergeldberechtigt sind.

» Formular für Geschwisterermäßigung herunterladen

 

Haftung der Stadt Delmenhorst

Die Stadt Delmenhorst haftet für Schäden an Personen und Sachen, die dem Schüler während des Unterrichts entstehen, soweit die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch städtische Bedienstete, Mitglieder oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden. Die Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Delmenhorst oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten, Mitgliedern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.